Ein Kölner Frauenschicksal im Mittelalter
Raue Sitten bei Krummel und Konsorten
Sophie Lange
In: Jahrbuch Kreis Euskirchen 2011, Seite 46-52
In den Geschichtsannalen erfahren wir zumeist nur wenig über die Frauen des mittelalterlichen Rittertums. Sie heirateten, brachten als Mitgift Güter oder einen guten Namen mit in die Ehe und bekamen Kinder, möglichst viele Söhne. Doch bei den Rittern „von Nechtersheim“ stoßen wir auf eine Frau, der ein ganz anderes Leben beschieden war. Ihren Namen erfahren wir, als sie im Jahr 1464 Johann II. von Nechtersheim heiratete: Beatrix (Paetze) Kremers, Bürgerin aus Köln.
Gut und Geld
Nur kurz und fragmentarisch wollen wir die Ahnenliste der Nechtersheimer Ritter aufrollen. Das Geschlecht ist von Jünkerather Burgherren abzuleiten. 1351 besaß Richard von Jünkerath ein Lehngut zu Leutherath (Leutherather Hof bei Waldorf/Eifel). So ein Lehngut, das meist aus einem Komplex von Grundstücken bestand, ähnelt einem Pachthof mit Nutzungs- und Abgaberechten. Richards Sohn Johann übernahm diese Hofstätte und nannte sich Johann von Leutherath. Dieser Johann (I.) erhielt 1363 vom Herzog von Jülich eine Hofstätte mit 23 Morgen Land zu Lehen in Nettersheim.
Johann von Leutherath hatte mit seiner Gemahlin Bela von Kyle drei Söhne: Arnold, Richard und Pawin. Richard starb früh. Arnold und Pawin standen immer wieder in Diensten der Eifeler Grafen, der rheinischen Kurfürsten und des Herzogs von Jülich und so konnten sie sich Junker oder Ritter nennen.
Die beiden Junker verstärkten durch ihre Heirat bereits bestehende Beziehungen zu anderen Rittergütern. So heiratete Pawin 1433 Gertrud Krummel von Eynatten (Krummel abgeleitet von Krumpfuys). Deren Sohn Diedrich nannte sich später „von Krummel zu Nechtersheim“, womit der Grundstein für die Krummel - Linie des Nettersheimer Geschlechts gelegt war. Dieser Zweig der Familie Krummel wird in der Geschichte der Beatrix Kremers noch eine Rolle spielen.
Arnold, den Stammhalter von Johann von Leutherath, müssen wir uns etwas genauer ansehen. Er heiratete 1425 Alveradis von Weyer und bestärkte damit die enge Verbindung zu dem Nachbarort und der Burg Weyer. In Schriften taucht er als „ausgesprochen wohlhabender Ritter“ auf, denn er erwarb ausgedehnten Reichtum und Besitz, wobei er konsequent die „Richtung von den rauen Eifelbergen hinab zu den fruchtbaren Niederungen“ verfolgte. Alle seine Liegenschaften hier aufzuführen, würde zu weit führen. Es soll jedoch erwähnt werden, dass er neben der Verwaltung seiner Güter einen gewinnbringenden Geldverleih betrieb. Viele weltliche und geistliche Herren zählten zu seinen Schuldnern, so auch der Herzog Gerhard von Jülich. Wie es sich für einen christlichen Ritter gehörte, ließ er es aber auch an frommen Stiftungen nicht fehlen.
1425 hatte Arnold als Blankenheimscher Lehnsmann zu Burgfey die dortige Mühle, deren eine Hälfte bisher das Kloster Steinfeld besaß, ganz in seinen Besitz gebracht. 1446 wurde er Amtmann zu Burgfey und zu Euskirchen und war mit der Verwaltung von Gütern und Dörfern in der Umgebung betraut. Ein Amtmann (späterer Beamter) trieb zusätzlich Steuern ein und befehligte oftmals auch eine kleine bewaffnete Einheit, um für Sicherheit und Ordnung sorgen zu können.
Wegen seiner Amtsgeschäfte und seinen Besitzungen im „Flachland“ gab Arnold schließlich sein abgelegenes Gut in Leutherath auf und verlegte 1447 seinen Wohnsitz in das günstiger gelegene Nettersheim. Durch den Erwerb aller Grundrechte und Zehnten vergrößerte er den dortigen Besitz und baute das „Junker Arnolds Huis“ großzügig aus. Er nannte sich nun „Arnold von Nechtersheim“.
Arnold und Alveradis, die Begründer des Nettersheimer Geschlechts, hatten drei Söhne: Der älteste Arnold wurde Probst zu Münstereifel. Er starb 1467. Der zweite Sohn Peter heiratete Adelheid von Stommeln. Er starb 1470 kinderlos. Der dritte Sohn war Johann (II.) – und somit sind wir im Nettersheimer Stammbaum bei unserem Heiratskandidaten angelangt.
Als Drittgeborener hatte Johann keinen Anspruch auf das Gut in Nettersheim, doch er erhielt das Lehen in Burgfey, zu dem mehrere Dörfer gehörten. Erst nach dem Tod seiner Eltern und seiner älteren Brüder konnte er auf das väterliche Gut in Nettersheim zurückgreifen. Schon bald war er einer der reichsten Männer der ganzen Umgebung. Er nannte sich Kaufmann, verlieh Geld, kassierte hohe Zinsen, erwarb Land und Güter. Er wird „der Bankier des Rheinlands seiner Zeit“ tituliert. Wie bereits bei seinem Vater standen auch bei ihm viele hohe Herren in der Kreide. Der Herzog von Jülich war sein größter Schuldner, gleichzeitig stand Johann im Dienste des Herzogs, denn er war Amtmann von Bergheim, das seit 1335 zum Herzogtum Jülich gehörte. Durch die Fernhandelstraße war Bergheim ein idealer Platz für Kaufleute aller Art, also auch für Johann II.
Bei seinen Geschäften kam Johann II. eine Änderung in der Zahlungsart sehr zunutze. Im Mittelalter bezahlten die Hörigen ihren Zehnten in Form von Naturalien. Tauschhandel war allgemein üblich. Im Spätmittelalter etablierte sich bedingt durch den Fernhandel immer mehr die Geldwirtschaft. Man konnte jetzt vermögend werden, wenn man verstand, mit Geld umzugehen. Und das verstand unser „Bankier“ aus Nettersheim anscheinend ausgezeichnet.
„Wer nichts erheiratet und nichts ererbt…“
Man sagt den Rittern des Mittelalters nach, dass ihre Lebensaufgabe darin bestand, Güter und Vermögen zu erheiraten, zu ererben und letztendlich wieder weiter zu vererben. Das „Erheiraten“ war auch für den Junker Johann von Nechtersheim ein wichtiger Faktor. Pfarrer Nikola Reinartz bringt es in seinem Bericht über das Nettersheimer Rittergeschlecht auf den Punkt: „Die Hauptquelle seines Vermögens ist in den Reichtümern seiner Gattin Paetze Kremers, einer Kölner Bürgerin, zu sehen. 1
Zunächst erfahren wir nichts Weiteres über Beatrix oder Paetze (wahrscheinlich Paatze ausgesprochen), denn meist ist diese altrheinische Form des Namens Beatrix angegeben. Unerwähnt bleibt, wie alt Paetze war, als sie heiratete – oder besser gesagt, als sie verheiratet wurde.
Um 1250 wurde festgelegt, dass Jungen „erst“ mit 14 Jahren heiraten durften. Ein Mädchen musste 12 Jahre alt sein. Vor diesem Termin wurde die Nachkommenschaft schon im frühsten Kindesalter miteinander versprochen. Die Mädchen wurden natürlich nicht gefragt, ob sie mit dem Ehemann einverstanden waren. Sie heirateten schließlich nicht zum Vergnügen, sondern es ging um Versorgung, wirtschaftliche Interessen und Bündnispolitik. 2
Wenn wir davon ausgehen, dass Paetze zwischen 1440 und 1450 geboren wurde, so ist das genau der Zeitpunkt, den die Geschichtsschreiber als Ende des tausendjährigen Mittelalters festgelegt haben. Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters waren geprägt von ständigen Machtkämpfen, von Pest, Hunger, Not und von der Hexenverfolgung. Mit der Erfindung des Buchdrucks begann 1445 die Neuzeit. Die großen Ereignisse jener Epoche standen jedoch noch bevor: 1492 entdeckte Columbus Amerika und Martin Behaim entwarf den ersten Globus.
Recht- und schutzlos
Die Frauen hofften auf eine bessere Zukunft. Die Stellung der Frauen, die bei den germanischen Stämmen hohes Ansehen gehabt hatten, war im Mittelalter auf die niedrigste Stufe gesunken. Frauen sollten sich auf Hausarbeit, Kinderkriegen und Kindererziehung beschränken, während Männer kämpften und alle Entscheidungen trafen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Haus. Das oberste Gebot für Frauen war Gehorsam: Folgsam der Kirche und deren Geistlichkeit, dem Vater und später dem Ehemann. Widerspruch wurde mit legitimer Züchtigung bestraft, wobei die Frauen mit „Füßen und Fäusten“ traktiert werden durften.
Die Ehefrau war ihrem Gatten „untertan“, wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gemahl hatte das alleinige Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens, wozu auch die Mitgift der Frau gehörte. Er besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich vor allem in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Frauen waren recht- und schutzlos.
Paetzes Geburtsdatum ist nicht bekannt. Wir wissen also nicht, wie alt sie 1464 bei der Eheschließung war. Auch Johanns Geburtsdatum ist nicht überliefert, doch da er sich bereits 1458 „Erbe seines Oheims Heitgin von Weyer“ nennt, scheint er bei seiner Hochzeit nicht mehr ganz so jung gewesen zu sein. Paetzes Vater und Johann aus Nettersheim werden gemeinsam Geschäfte gemacht haben und da war eine familiäre Verbindung ganz lohnend. Paetze brachte eine reiche Mitgift mit in die Ehe, sonst hätte der Ritter sicher keine Bürgerliche geheiratet. Im Gegenzug konnte Johann von Nechtersheim mit einem adligen Namen aufwarten, wenn es auch nur ein kleiner Landadel war.
Was mag ein behütetes Mädchen empfunden haben, als ihr gesagt wurde, dass sie heiraten sollte, ihr Elternhaus in Köln verlassen musste und auf eine „Burg“ auf dem Lande ziehen sollte. Eine Burg war in ihrer Fantasie groß und prächtig, in Wirklichkeit war das Anwesen in Nettersheim jedoch nicht mehr als ein Bauernhof. Von einem Ritter hatte Paetze eher eine flüchtige Vorstellung und unter einem Ehemann konnte sie sich wohl gar nichts vorstellen. Sie wusste jedoch, dass mit der Hochzeit für manche Frauen ein jahrelanges Martyrium begann.
Paetze scheint aber durchaus eine fundierte Bildung genossen zu haben. Sie konnte schreiben und lesen, auch verstand sie sich auf Geschäftliches und Kaufmännisches, ansonsten hätte sie ihre Rechte später nicht so sachkundig einklagen können. Vielleicht war sie bei der Vermählung also auch schon etwas älter als der damals gängige Durchschnitt von 14 Jahren.
Abkassiert und eingesperrt
Was würde also auf Paetze zukommen? Doch was dann wirklich passierte, hätte sie sich in ihren schlimmsten Träumen nicht ausmalen können. Johann von Nechtersheim nahm die hiilichsvurwerde, (eine Art Ehevertrag) vor dem Kirchgang versiegelt in Empfang. Nach der Hochzeit sperrte er seine Angetraute kurzerhand in eine Kammer, wo er sie in Zukunft gefangen hielt. Später soll er von dem Vermögen seiner Gattin 17.000 Gulden verbraucht und aus ihrem Haus in Köln weitere 3.000 Gulden genommen haben.
Dass dieses Einschließen von Frauen keine Ausnahme war, sehen wir aus einem überlieferten Bericht aus England. Dort weigerte sich ein junges Mädchen, den ihr zugewiesenen älteren Mann zu heiraten. Daraufhin geschah folgendes: „Elisabeth wird eingesperrt und darf mit niemandem reden, auch nicht mit den Dienstboten. Ein- oder zweimal die Woche, manchmal mehrmals am Tag, wird sie brutal zusammengeschlagen.“ 3
Anscheinend wurde Paetze bis zum Tod ihres „lieben“ Ehemannes im Jahre 1840 hinter Verschluss gehalten. Das waren 16 Jahre Gefangenschaft. Reinartz bringt es auch hier auf den Punkt: „Die Ehe war unglücklich und kinderlos!“
Johann zeigte deutlich, dass ihm an einer Ehefrau und an einer Ehe nichts lag. Auch von unehelichen Kindern, die fast jeder Ritter damals in die Welt setzte, ist bei ihm nichts überliefert. Er hatte anscheinend nur eine große Liebe: Gut und Geld.
Raue Sitten
Dass aber auch andere Krummels raue Sitten anwandten, zeigt eine weitere Geschichte. Einem anderen Johann, Sohn aus der ersten Ehe von Diedrich Krummel, dem 1469 die Krummelschen Erbgüter zu Raeren übertragen worden waren, entführte Johanna Jenne Bertolf, die Stieftochter von Wilhelm Krummel „in ein hoiffge, das Diedrich im Land van Lymburg up dem berch zo Roidern“ gehörte. Der Großvater und gleichzeitig Vormund des Mädchens, dessen Erbe nach seinem Tod dieser Johanna und ihrem Bruder zufallen sollte, meldete diese Entführung dem Herzog von Jülich, um seine Enkelin wieder zurückzubekommen. Die Beschwerde konnte aber nicht die Eheschließung und „den Eintritt Johanns in das Erbe der Gattin“ vereiteln.
Das Eheleben konnte im Mittelalter von der Familie und den Verwandten der Frau überwacht werden. Warum das im Fall von Paetze nicht geschah, ist nicht ersichtlich. Lebten ihre Eltern nicht mehr oder bemerkten sie in Köln nicht, dass ihre Tochter in der Eifel gefangen gehalten wurde? Die Annalen schweigen darüber. Paetze schien vergessen zu sein, von ihren Eltern und Verwandten und ganz besonders von ihrem Ehemann.
Vetternwirtschaft
Johann II. starb 1480 auf seinem Alterssitz in Weyer. Da er wie seine Brüder kinderlos war, erlosch mit ihm dieser Zweig der Nettersheimer Ritter. Sein Testament hatte er bereits ein Jahr zuvor gemacht und seinen Vetter Diedrich Krummel I. von Nechtersheim (Sohn von Pawin) als Erbe eingesetzt. Auch dieser Ritter war ein gewiegter Geschäftsmann und Finanzier. Zu seinen Schuldnern gehörte auch der Erzbischof von Köln. Als dieser mit der Rückzahlung seiner Schulden in Verzug geriet, wandte der Ritter sich an dessen Bürgen. Als diese die Zahlung verweigerten, nahm er sie kurzerhand gefangen und kerkerte sie ein. Auch bei den Krummels herrschten also raue Sitten.
Laut den Aufzeichnungen von Pfarrer Nikola Reinartz überschrieb Diedrich I. bereits 1485 seinem Sohn Diedrich Krummel II. aus zweiter Ehe (mit Katharina von Pattern) die ererbten Güter von Johann von Nechtersheim. Den Besitz in Weyer sollte Diedrich II. sich mit seinem Bruder Richard dem Jüngeren teilen. Auch andere weitläufige Familienangehörige wurden bedacht. Zu der Erbmasse gehörten weitere Güter, Höfe und Häuser, aber auch das Kapital, das Johanns Ehefrau Paetze mit in die Ehe gebracht hatte.
Die verworrenen Erbangelegenheiten und die undurchschaubare „Vetternwirtschaft“ sollen hier nicht weiter entwirrt werden, denn für unsere Geschichte ist nur wichtig, dass Paetze als Johanns Witwe leer ausging.
16 Jahre lang hatte Beatrix ihre Gefangenschaft ertragen müssen. 16 Jahre lang war sie isoliert gewesen von der Außenwelt. 16 Jahre lang war sie Opfer einer frauenfeindlichen Zeit gewesen. 16 Jahre lang war sie allein mit ihrer Einsamkeit, ihrer Hilflosigkeit, ihrer Trostlosigkeit, aber sicher auch mit den Träumen und Wünschen einer jungen Frau. 16 Jahre hatte sie mit der Hoffnung gelebt, einmal ihr Erbe antreten zu können.
In diesen 16 Jahren hatte sie sich aber auch vom arglosen Mädchen zur reifen, selbstbewussten Frau entwickelt, zu einer starken, kämpferischen Frau, die nun nach dem Tod ihres Gatten mit ganzer Kraft um ihre Güter kämpfen wollte. Damit würde sie sich gegen die ganze weltliche und geistliche Obrigkeit stellen, denn viele hohe Herren waren auch bei den jetzigen Krummels hoch verschuldet. Doch das Recht stand auf Paetzens Seite und das wollte sie durchfechten.
Die Rechtslage zu Ende des 15. Jahrhunderts sah folgendermaßen aus: Frauen verloren durch die Übergabe der Mitgift ihren Erbanspruch an ihre in die Ehe gebrachten Güter. Beim Tod des Gatten gingen alle Güter an die männlichen Kinder über. Gab es jedoch keine direkten Nachkommen – wie bei Paetze -, so war die Witwe Alleinerbin. In der Praxis sah es allerdings so aus, dass Frauen, die ein reiches Erbe antraten, sich am besten neu verheirateten, um ihre Güter schützen zu können. Doch dieser Weg kam für Paetze nicht in Frage. Sie wollte selbstständig bleiben und ihr Recht allein erkämpfen.
Ihre Ansprüche musste Paetze über den Herzog Wilhelm von Jülich einklagen und zwar bei Herzog Wilhelm IV., der 1475 das Erbe seines Vaters Gerhard übernommen hatte. Wie schon erwähnt, hatten der Herzog von Jülich bereits bei Arnold und Johann von Nechtersheim Gelder aufgenommen und seit dieser Zeit als Schuldner engen Kontakt mit den Nettersheim – Krummel Rittern. Wilhelm IV. starb 1511 (kinderlos) und so blieb er während des ganzen Prozesses stets Krummels Kontaktperson. Die Schuldbriefe des Herzogs waren auch an die Krummels Erben übergegangen. So ist es nicht verwunderlich, dass Paetze kein Gehör beim Herzog von Jülich fand, im Gegenteil, dieser beschlagnahmte ihre außerhalb Kölns gelegenen Besitzungen.
Die Klage wurde schließlich nach Köln weitergeleitet, wohin Paetze „in ihrer Not“ geflohen war, als Diedrich von Nechtersheim sie vom Hof in Nettersheim vertrieben hatte. Dort in Köln wurde der Bischof von „Sent Apostolin“ ihr Fürsprecher.
Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Köln schildert sie am 9. Mai 1492 nochmals die Fakten, um sich „vor der und wider ihr Vorgehen am geistlichen Gericht zu erklären“ und berichtet, „wie bei ihrer Heirat mit Johann von Nechtersheim hiilichsvurwerde gemacht und vor dem Kirchgang versiegelt überliefert worden seien.“ Immer wieder betont sie, dass Johann diese Dokumente an sich genommen hat und sie selbst in „ihrem und seinem Haus“ in eine Kammer geführt und dort eingeschlossen habe. Sie habe auch nach seinem Tod von den Treuhändern und Diedrich Krummel nichts von dem Ihren wiederbekommen können. Da habe sie gegen Krummel, der sich als Erbe aufgespielt habe, sechs Jahre lang vor dem stadtkölnischen Gericht prozessiert und „trotz ihres Erbietens vor Meistern und Doktoren des Rechts keine Audienz beim Herzog von Jülich erlangen können.“ 4
In einem Brief von ca. 14945 an einen „weisen, umsichtigen gnädigen Herrn“, dessen Identität in der Anrede fehlt, schreibt Paetze, dass Diedrich Krummel von Nechtersheim sich als Erbe ihres Ehemanns ausgibt (der sich nennt und schryfft myns huysshern erve). Hauptstreitpunkt in diesem Schreiben ist ein „hijelich brieff“, ein Dokument, das der Kirche einen Anteil des Vermögens der Frau zusprach. Paetze schreibt, dass ihr auch dieses Dokument von ihrem Ehemann abgenommen wurde und später in die Hände von Diedrich Krummel von Nechtersheim geriet. Dieser weigerte sich, dieses Schriftstück wie ihre ganzen Güter herauszugeben. Paetze bezichtigt ihren Kontrahenten, sich mit Lügen ins Recht gesetzt zu haben und vertraut auf Gottes Gerechtigkeit, dass Diedrich eines Tages seine gerechte Strafe bekommen wird. Sie verspricht, ihre Helfer und Fürsprecher ins Gebet einzuschließen. Sich selbst bezeichnet sie in diesem Brief als eine arme, bedürftige (bedurfte) alte Witwe und unterzeichnet „Oyre arme willige burgsche paetze von Nechtersheym wediwe“.
Von Köln wurde die Angelegenheit schließlich der Gerichtsbarkeit in Koblenz übergeben. Der Koblenzer Richter empfahl Paetze, die Schlichtung zum kirchlichen Gericht nach Rom weiterzuleiten. Diesen Rat wollte Paetze nun befolgen. Die „ganze Paffschaft von Koeln“ versprach, sie zu unterstützen.
Der Eifeler Ritter wollte das auf jeden Fall verhindern. Er wandte sich an den Herzog von Jülich, der sich zwischen 1491 und 1494 insgesamt fünfmal an den Rat der Stadt Köln wandte, der veranlassen sollte, dass Paetze ihre Anklage in Rom zurückzog, „da die Anwendung des geistlichen Prozess gegen Herkommen und Gewohnheit des Jülicher Landes verstoße.“ Er unterstellte der Klägerin „motwillen“ und die Einforderung „ongebuyrlicher rechte“ und befürchtete, dass die Anklage in Rom ihm „Beschwernisse“ bringen würde. Doch Paetze ging den eingeschlagenen Weg weiter und die „Beschwernisse“ für Diedrich von Nechtersheim traten tatsächlich ein, denn das päpstliche Gericht entschied zu Gunsten von Paetze und gegen Krummels und Konsorten. Das mit in die Ehe gebrachte Vermögen und die Güter ihres verstorbenen Gatten sollte Paetze wieder zur Verfügung gestellt werden.
Das ging aber nun ganz und gar gegen die ritterliche Ehre. Da Diedrich und sein Bruder gegen das päpstliche Urteil nicht rechtlich vorgehen konnten, gab es für sie nur eine Möglichkeit: Sie ignorierten den Urteilsspruch. Wenn sie aber nun annahmen, Paetze würde das widerstandslos hinnehmen, so hatten sie den Kampfgeist und das Durchhaltevermögen ihrer Gegnerin unterschätzt. Paetze kämpfte weiter und erreichte schließlich, dass die Krummels mit dem Kirchenbann belegt wurden.
Der Kirchenbann – auch Exkommunikation genannt – war die härteste kirchliche Strafe, die einen Christen treffen konnte. Sie bedeutete den Ausschluss aus „der Gemeinschaft der Christenmenschen“, nicht jedoch aus der Kirche selbst, da die Taufe als Aufnahme in die Kirche nicht zurückgenommen werden kann. Der „Verbannte“ verlor sämtliche kirchlichen Rechte, durfte keine Kirche betreten und keine Sakramente empfangen. Die kirchliche Beerdigung wurde ihm verweigert, es sei denn, er tat auf dem Sterbebett vor Zeugen Reue und Buße, wobei die Buße nur in Stiftungen für die Kirche ausgedrückt werden konnte. Nur so war ihm der Weg in die ewige Herrlichkeit nicht ganz verschlossen. Gründe für den Kirchenbann waren vor allem Angriffe gegen die Kirche und den Papst, gegen Bischöfe und Priester. In unserem Fall war es der „Ungehorsam gegen ein päpstliches Urteil“, der den Kirchenbann rechtfertigte.
Aus den späten Jahren des Prozesses (es war übrigens nicht der einzige, den die Krummels führten) sind einige Stiftungen von Paetze belegt: 1491 werden Memorienstiftungen von ihr bei den Karmelitern in Köln und Frankfurt erwähnt. Im Jahr 1492 machte Paetze ihr Testament, in dem sie Klöster und Kirchen sowie weitläufige Verwandte bedachte. Die Sippschaft der Krummels war aber mit Sicherheit nicht dabei. Für Sankt Kunibert in Köln spendete sie einen Betrag für eine Dacherneuerung, außerdem schenkte sie 1495 mehreren Klöstern eine Stiftung von je 400 Gulden (evt. gehörte auch das Kloster Steinfeld dazu, da dort einmal eine Beatrix von Köln genannt ist). 1497 wurden aus ihrem Nachlass 500 Gulden für den Bau einer Kirche in Neuss verwandt.
Paetze muss also zwischen 1495 und 1497 gestorben sein. Wenn wir von einem Geburtsjahr zwischen 1440 und 1450 ausgehen und das Sterbejahr auf 1496 festlegen, so wurde sie etwas über 50 Jahre alt – eine normale Lebensdauer in damaliger Zeit. Ihr Hauptgegner Diedrich Krummel von Nechtersheim II. starb 1531. Ob nach dem Tod von Paetze der Kirchenbann aufgehoben wurde, ist nicht ersichtlich.
Das Leben von Beatrix Kremer, genannt Paetze, ist kurz zusammengefasst: Nach einer kurzen Kindheit wurde sie verheiratet mit Johann von Nechtersheim, der sie bis zu seinem Tod gefangen hielt. Nach ihrer Befreiung nahm sie nach dem Tod ihres Gatten ihr Leben selbst in die Hand. 16 Jahre hindurch kämpfte sie um ihr Recht, 16 Jahre setzte sie sich gegen geistliche und weltliche Obrigkeit zur Wehr, 16 Jahre emanzipierte sie sich in einer frauenfeindlichen Welt, als an Gleichberechtigung noch nicht zu denken war.
Beatrix Kremer aus Köln, genannt Paetze, war eine bemerkenswerte, kämpferische Frau, die ihrer Zeit weit voraus war.
Quellenangaben
1) Nikola Reinartz: Die „Krummel von Nechtersheim, ein Eifeler Rittergeschlecht. In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 139, 1941.
Siehe auch www.nikola-reinartz.de
2) Dieter Breuers: Ritter, Mönch und Bauersleute. Eine unterhaltsame Geschichte des Mittelalters. Bergisch Gladbach 1994, Seite 177 ff
3) Annette Kuhn Hg.: Die Chronik der Frauen, Dortmund 1992, Seite 205
4) Otto R. Redlich: Jülich-Bergische Kirchenpolitik am Ausgange des Mittelalters. Bonn 1907, Seite 82 - 83
5) Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Jülich, Berg I, Nr. 516
Transkription Stephanie Leidner-Schweitzer, Thomm